Kaufvertrag
zwischen:
Marina Rädiker
fliedertiger
(im Folgenden „Künstlerin“)
und
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(im Folgenden „Käufer*in“)
wird am ……………………………folgendes vereinbart:
§ 1 Vertragszweck/Kaufgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf des folgenden Werkes der Künstlerin:
Titel: ……………………………………………………………………………………………………………………………….
Jahr: ………………………………………………………………………………………………………………………………..
Technik: …………………………………………………………………………………………………………………………..
Maße: ……………………………………………………………………………………………………………………………..
ggf. Serie/Auflage: …………………………………………………………………………………………………………
§ 2 Hauptleistungspflichten
Die Künstlerin ist verpflichtet, dem*der Käufer*in das Eigentumsrecht an dem oben bezeichneten Werk, dessen Urheber sie ist, zu übertragen. Eine Übertragung von Nutzungsrechten (z.B. zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe etc.) ist mit dem Verkauf nicht verbunden.
Der*die Käufer*in zahlt der Künstlerin einen Kaufpreis in Höhe von ……………………………. €.
In Worten: ………………………………………………………………………….
§ 3 Ausstellungsrecht
Der*die Käufer*in ist nicht berechtigt, das Werk ohne schriftliche Einwilligung der Künstlerin (Textform genügt) öffentlich auszustellen.
§ 4 Folgerecht
Bei einem Weiterverkauf des Werkes ist die Künstlerin bzw. ihre Erben mit 5% des Weiterverkaufspreises zu beteiligen (§ 26 UrhG). Dies gilt nicht, wenn der Verkaufspreis 400 Euro unterschreitet. Ergänzend zu § 26 UrhG, sollen auch solche Verträge erfasst werden an denen kein Versteigender oder Kunsthandelnde beteiligt ist.
Für die Wahrnehmung der Rechte aus § 26 UrhG ist der*die Käufer*in verpflichtet, der Künstlerin eine Weiterveräußerung des Werkes unverzüglich schriftlich anzuzeigen und Namen und Anschrift des*der Erwerbenden bekannt zu geben sowie mitzuteilen, ob es sich bei dem*der Erwerbenden um eine Kunsthandlung oder eine Versteigerung handelt. Dazu stehen die folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Postalisch: Marina Rädiker (fliedertiger), Brunnenweg 37, 27283 Verden (Aller)
E-Mail: post@fliedertiger@.de
Die Künstlerin ist verpflichtet, Änderungen ihrer Kontaktdaten unverzüglich anzuzeigen. Der*die Käufer*in verpflichtet sich den Erwerbenden zur Einhaltung der gleichen Informationspflicht gegenüber der Künstlerin zu verpflichten und teilt dem Erwerbenden die ihm*ihr zuletzt bekannten Kontaktdaten der Künstlerin mit.
§ 5 Zugangsrecht
Zur Gewährleistung des Zugangsrechts gemäß § 25 UrhG ist der*die Käufer*in verpflichtet, der Künstlerin über jede Änderung seiner*ihrer Kontaktdaten zu informieren. Der*die Käufer*in ist wie folgt erreichbar:
Postalisch: …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
Telefonisch: ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
E-Mail: ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
§ 6 Vernichtung des Werkes
Der*die Käufer*in darf das Werk nicht vernichten, ohne der Künstlerin zuvor mit einer Fristsetzung von mindestens 3 Monaten die Möglichkeit eingeräumt zu haben, das Bild abzuholen. Soweit die Künstlerin das Bild abholt, hat der*die Käufer*in es ihr entgeltfrei zu übereignen. Die Kosten der Abholung trägt die Künstlerin. Eine Vernichtung des Werkes unter Verletzung der vorstehenden Verpflichtung verletzt die Künstlerin in ihrem Urheberpersönlichkeitsrecht und verpflichtet zum Ersatz des immateriellen Schadens.
§ 7 Schriftform
Die Vertragsparteien erhalten jeweils ein von beiden unterschriebenes Exemplar des Vertrages.
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(Künstlerin) bei Minderjährigen Unterschrift der gesetzlichen Vertretung (Käufer*in)
Marina Rädiker
freie Künstlerin
Brunnenweg 37
27283 Verden an der Aller
+49 (0) 4231 / 870 20 23